Beschreibung
„Der Afghanistankriegszug hinterlässt ein weitgehend zerstörtes Land und eine entwurzelte Gesellschaft“, bilanziert der Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech. Gemeinsam mit vielen anderen Akteuren der Friedensbewegung hat sich Paech Ende Oktober an einer Konferenz beteiligt, deren Ziel eine friedenspolitische Aufarbeitung des Krieges war. Paechs Redebeitrag zu Kriegsverbrechen und Völkerrechtsverstößen, an denen die Bundeswehr beteiligt war, dokumentieren wir in diesem Heft. Claudia Haydt von der IMI wiederum hat sich mit den ökonomischen und geopolitischen Hintergründen und Motiven der militärischen Intervention beschäftigt, die sie für uns zusammenfasst. Der Arzt Ataullah Zulfacar berichtet über die afghanische Gesundheitsversorgung: Das staatliche System ist weitgehend zusammengebrochen — vielerorts gibt es nur noch eine Versorgung durch private Institutionen, für die die Familien selbst zahlen müssen. Der „Ärzteverein für Afghanische Flüchtlinge“ bietet Binnenflüchtlingen medizinische Hilfe und betreibt mit Einverstandnis der Taliban auch ein Hebammenprogramm. Damit gibt er jungen Frauen die Möglichkeit, ihre Familien zu ernähren. Die Politikwissenschaftlerin Paniz Musawi Natanzi zeigt auf, wie afghanische Frauen zu Legitimationsobjekten einer neoimperialen NATO-Invasion geworden sind. Entstanden seien ein neues Geschäftsfeld und eine mächtige symbolische Rhetorik rund um das Thema „Gender“ und „afghanische Frauen“. Allerdings hätten davon nur einzelne, meist schon privilegierte Frauen profitiert. Seit der Machtübernahme hat sich das Leid der Zivilbevölkerung extrem verschärft — unter anderem wegen der Sanktionen gegen die Taliban, die von vielen Staaten verhängt wurden.
Inhalt: Afghanistan: Das staatliche Gesundheitswesen ist bereits zusammengebrochen | Machtambitionen und Konkursverschleppung: Der Kampf um Rohstoffe und ökonomische Kontrolle in Afghanistan | Frauen als Legitimation für den Krieg: Wie die NATO die „Befreiung von Frauen“ als Grund für den Einmarsch instrumentalisiert hat | Afghanistan – wer schützt das Völkerrecht?